Midijobs sind Beschäftigungsverhältnisse, deren monatliches Arbeitsentgelt oberhalb des Minijobs angesiedelt ist, also zwischen 450 und maximal 1.300 Euro liegt. Mit der Midijob-Reform von 2019 ist diese Gehaltsgrenze von 850 Euro (Gleitzone) auf 1.300 Euro (Übergangsbereich) pro Monat gestiegen. Im Gegensatz zum versicherungsfreien Minijob, handelt es sich beim Midijob um ein steuer- und sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis. Der Anstieg der Midijob-Verhältnisse nach der Reform 2019 wird seitdem kontrovers diskutiert.
IAB-Infoplattform: Midijob - Brücke oder Teilzeitfalle?