Mit der Verbesserung institutioneller Betreuungsangebote für Kinder sollen sowohl die frühkindliche Bildung als auch die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit gefördert werden. Das gilt insbesondere für Alleinerziehende und Eltern, die Arbeitslosengeld II beziehen. Bei der Nutzung von Kinderbetreuung für unter Dreijährige spielen Unterschiede nach Einkommen oder Bildung noch immer eine Rolle.
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