Eingliederungsvereinbarungen dokumentieren sowohl die Unterstützungsaktivitäten der Arbeitsvermittler bei der Jobsuche als auch die Eigenbemühungen der Arbeitsuchenden. Ihr Abschluss ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Ein Forscherteam des IAB und der Universität Mannheim hat untersucht, ob ein möglichst frühzeitiger Abschluss der Eingliederungsvereinbarung die Beschäftigungschancen verbessert. Das Ergebnis lautet: In manchen Fällen ja, aber nicht immer.
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