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Eingliederungsvereinbarungen zwischen Arbeitslosen und Jobcentern: IAB für flexibleren Einsatz als bisher

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Die Hände einer Frau und eines Mannes die Formulare bearbeiten
In der Grundsicherung für Arbeitsuchende sind die Jobcenter gesetzlich verpflichtet, mit allen erwerbsfähigen Arbeitslosengeld-II-Empfängern eine Eingliederungsvereinbarung abzuschließen. Diese regelt, welche Bemühungen Arbeitslose erbringen sollen und mit welchen Leistungen das Jobcenter die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit unterstützt. In ihrer gegenwärtigen Form sind Eingliederungsvereinbarungen aus Sicht der Vermittlungsfachkräfte nicht jederzeit und nicht für alle erwerbsfähigen Leistungsberechtigten gleichermaßen sinnvoll, geht jedoch aus dem IAB-Kurzbericht 5/2020 hervor.
Presseinformation

IAB-Kurzbericht 5/2020


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