Zum 1. Januar 2019 ist das Teilhabechancengesetz in Kraft getreten. Ab sofort stehen den Jobcentern in Deutschland zwei neue Instrumente zur Verfügung, um Langzeitarbeitslose im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende zu fördern.
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Evaluation der Förderinstrumente für Langzeitarbeitslose nach § 16e und § 16i Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)
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